Alle refraktiv-chirurgischen Eingriffe sind üblicherweise ärztliche Privatleistungen.
Die Kosten für einen refraktiven Eingriff werden von der gesetzliche Krankenkasse (z.B. ÖGK, BVAEB...) üblicherweise nicht übernommen, außer es handelt sich um eine medizinische Indikation. Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob sie diese Behandlung bezuschussen oder erstatten.